Aufgrund aufgetretener Zweifelsfragen betreffend die Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG 1988 auf Daueremissionen mit begrenztem Volumen teilt das Bundesministerium für Finanzen ergänzend zu Rz 6197 der EStR 2000 mit:
Aufgrund aufgetretener Zweifelsfragen betreffend die Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des § 124b Z 85 EStG 1988 auf Daueremissionen mit begrenztem Volumen teilt das Bundesministerium für Finanzen ergänzend zu Rz 6197 der EStR 2000 mit: