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§ 33 ErbStG: Widerruf der Schenkung - neue Rechtslage nach VfGH

SteuerrechtW. DoraltRdW 2005/511RdW 2005, 457 Heft 7 v. 15.7.2005

Die Erstattung der Schenkungssteuer nur bei zivilrechtlichen Widerrufsgründen hat der VfGH als verfassungswidrig aufgehoben. Dennoch wird aber der einvernehmliche Widerruf einer Schenkung auch in Zukunft nicht zu einer Erstattung der Schenkungssteuer führen.

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