Jüngst hieß es, einem früheren Abgeordneten zum Nationalrat sei von seiner Partei für die Aufgabe seines Abgeordnetenmandats ein namhafter Betrag gezahlt worden. - Die Zahlung sei beim Abgeordneten steuerfrei.
Um einen Abgeordneten zum Verzicht auf sein politisches Mandat zu bewegen, erhielt er von seiner Partei die Zusage, mit einem kolportierten Betrag von 100.000 bis 300.000 € abgefunden zu werden.