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Prozessuales Anerkenntnis im Verfahren vor dem OGH

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2005/473RdW 2005, 430 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 395 ZPO, § 509 ZPO

Prozessuales Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil sind auch in dritter Instanz zulässig. Wenn während des Verfahrens vor dem OGH ein prozessuales Anerkenntnis abgegeben wird, führt dies auf Antrag zur Fällung eines Anerkenntnisurteils, ohne dass die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erforderlich wäre.

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