§ 395 ZPO, § 509 ZPO
Prozessuales Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil sind auch in dritter Instanz zulässig. Wenn während des Verfahrens vor dem OGH ein prozessuales Anerkenntnis abgegeben wird, führt dies auf Antrag zur Fällung eines Anerkenntnisurteils, ohne dass die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erforderlich wäre.