§ 75 Abs 4 AktG
§ 228 ZPO
Mündet die Suspendierung eines Vorstandsmitglieds in dessen wirksame Abberufung, kann es mangels rechtlichen Interesses keine Feststellungsklage gegen die Suspendierung erheben.
§ 75 Abs 4 AktG
§ 228 ZPO
Mündet die Suspendierung eines Vorstandsmitglieds in dessen wirksame Abberufung, kann es mangels rechtlichen Interesses keine Feststellungsklage gegen die Suspendierung erheben.