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Aufklärungspflichten der Bank bei risikoträchtigen Spekulationsgeschäften

WirtschaftsrechtJudikatur BankenrechtRdW 2005/461RdW 2005, 424 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 1295 ABGB, § 1299 ABGB

§§ 11 ff WAG

Die Aufklärung- und Beratungspflichten einer Bank sind bei risikoträchtigen Spekulationsgeschäften unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine bloße Veranlagung von Ersparnissen oder um kreditfinanzierte Spekulationsgeschäfte handelt.

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