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Neue Regeln für vertragliche ZessionsverbotePrivatautonomie contra Verkehrsschutz - Schuldnerinteressen contra Gläubigerinteressen

WirtschaftsrechtRA Dr. Clemens GrünzweigRdW 2005/439RdW 2005, 398 Heft 7 v. 15.7.2005

Mit dem neuen Zessionsrechts-Änderungsgesetz1)1)Bundesgesetz, mit dem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht geändert wird (Zessionsrechts-Änderungsgesetz - ZessRÄG), BGBl I 2005/51, kundgemacht am 9. 6. 2005. werden Zulässigkeit und Wirkung vertraglicher Abtretungsverbote zwischen Unternehmern erheblich eingeschränkt. Im Beitrag werden die neuen Regelungen vorgestellt und die zu erwartenden Auswirkungen in der Praxis kritisch beleuchtet.

1. Ausgangslage

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