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Keine Gemeinnützigkeit eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins

SteuerrechtRdW 2005/437RdW 2005, 396 Heft 6 v. 15.6.2005

Ein Verein oberösterreichischer Gemeinden zur Förderung von Tourismus, Regionalmarketing, Landwirtschaft, Gewerbe, Verkehr, Kommunikation, Kultur, Gesundheit sowie Bildung und zur optimalen Lukrierung von Fördermitteln des LEADER+ Programms der EU ist nicht gemeinnützig, wenn die Wirtschaftsförderung dabei eindeutig überwiegt.

§ 35 BAO
§ 23 KStG

UFS 29.04.2005, RV/0429-L/04

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