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„Angestellter“ Versicherungsvertreter mit eigenen Dienstnehmerinnen

SteuerrechtRdW 2005/430RdW 2005, 395 Heft 6 v. 15.6.2005

Auch wenn ein „angestellter“ Versicherungsvertreter (nach ausdrücklicher Genehmigung im Einzelfall) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in einem Bürozubau zu seinem Wohnhaus seine Ehefrau und zwei weitere Dienstnehmerinnen für Zwecke seines Versicherungsbüros beschäftigt, spricht dies nicht in jedem Fall gegen das Vorliegen einer nichtselbstständigen Tätigkeit beim Versicherungsvertreter.

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