Mit der kürzlich kundgemachten Lohnkonten-Verordnung wurden neue Vorschriften für die Führung des Lohnkontos für Arbeitgeber erlassen. Der Gesetzgeber hat im AbgabenänderungsG 2004 die Rahmenbedingungen für die Lohnkontenführung in § 76 EStG geändert und die Ausgestaltung des Lohnkontos weitgehend dem BMF in seiner Eigenschaft als Verordnungsgeber überlassen. Die entsprechende Verordnung ist inzwischen ergangen und soll hinsichtlich ihres Inhaltes und ihrer Regelungsanliegen im folgenden Beitrag besprochen werden.