Der VwGH hat jüngst entschieden, dass die zu nichtselbstständigen Einkünften erlassene Sachbezugsverordnung nicht auf GmbH-Geschäftsführer iSd § 22 Z 2 EStG anwendbar ist. Bedeutet dies, dass die Überlassung eines PKW für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte außer Ansatz bleibt?