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Neu: Aufschiebende Wirkung im VwGH-Verfahren erleichtert!

SteuerrechtRdW 2005/418RdW 2005, 380 Heft 6 v. 15.6.2005

Den beim VwGH eingebrachten Beschwerden kann aufschiebende Wirkung zuerkannt werden. Zwei aktuelle Beschlüsse des VwGH könnten auf eine weniger restriktive Gewährung dieses Zahlungsaufschubes deuten.

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