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UWG - Sittenwidrige Durchsetzung von Leistungsansprüchen

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2005/380RdW 2005, 359 Heft 6 v. 15.6.2005

§ 1 UWG , § 14 UWG , § 20 Abs 1 UWG

Sittenwidrig iSd § 1 UWG handelt, wer Leistungsansprüche aus „irrtümlichen Vertragsabschlüssen“, die auf einer planmäßigen Vorgangsweise bei der Kundenwerbung beruhen, durchzusetzen versucht. Für die Beurteilung als sittenwidrig genügt es damit, dass der Auftragnehmer versucht, seine Leistungsansprüche durchzusetzen; ob und aus welchen Gründen er letztlich erfolglos bleibt, spielt keine Rolle.

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