Konkurrenzklausel für Arbeiter und Ausbildungskostenrückersatz - Einschränkung des Konkurrenzklauselrechts auf Beschäftigungsverhältnisse über der Geringfügigkeitsgrenze, Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel mit Arbeitern (§ 2c AVRAG) sowie einer gesetzlichen Regelung für den Rückersatz von Ausbildungskosten (§ 2d AVRAG). VP/FP-Initiativantrag 11. 5. 2005, 605/A BlgNR 22. GP.