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Gebisssanierung eines Berufsmusikers

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/338RdW 2005, 331 Heft 5 v. 17.5.2005

§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG

Sind fest sitzende Zahnimplantate allein für die weitere Berufsausübung als Hornist des Volksopernorchesters unmittelbar notwendig, können die im Vergleich zu einer üblichen (den normalen Aufwendungen für die Lebensführung Rechnung tragenden) Gebisssanierung anfallenden Mehraufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sein.

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