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Keine Anwaltspflicht in eigenen Angelegenheiten für emeritierten Rechtsanwalt

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2005/321RdW 2005, 299 Heft 5 v. 17.5.2005

§ 28 Abs 1 ZPO

Nach dem freiwilligen Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft bleibt der emeritierte Rechtsanwalt in eigenen Angelegenheiten von der Anwaltspflicht befreit.

OGH 23.11.2004, 1 Ob 237/04s

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