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Auslegung eines Spaltungsplans

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2005/318RdW 2005, 296 Heft 5 v. 17.5.2005

§ 914 ABGB
§ 2 SpaltG

Wegen seiner Bedeutung auch für die Rechtsposition der Geschäftspartner der beteiligten Gesellschaften ist ein Spaltungsplan immer dort, wo der Rechtsverkehr betroffen ist, nach objektiven Kriterien unter Bedachtnahme auf den Empfängerhorizont eines verständigen Dritten auszulegen.

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