§ 1 Abs 2 PSG, § 5 PSG, § 15 Abs 2 PSG, § 30 PSG, § 31 Abs 1 PSG, § 35 Abs 3 Satz 2 PSG
Die von der Stifterin und zugleich auch Begünstigten zum Mitglied des Stiftungsvorstands bestellte und zwischenzeitig abberufene Tochter hat kein Antragsrecht auf Sonderprüfung nach § 31 Abs 1 PSG.