Vergangenen Juli hatte der EU-Rat entschieden, als Datum des Beginns der Anwendung der RL 2003/48/EG (EU-Zinsrichtlinie) den 1. 7. 2005 - statt ursprünglich 1. 1. 2005 - festzulegen, damit die RL zeitgleich zu den gleichwertigen Maßnahmen in zehn assoziierten oder abhängigen Gebieten des Vereinigten Königreichs und der NL und fünf wichtigen europäischen Drittländern angewandt werden kann.