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USt: Vertragswidrige Wohnraumnutzung und Steuergeheimnis

SteuerrechtRdW 2005/286RdW 2005, 258 Heft 4 v. 15.4.2005

Hat das Finanzamt den Vermieter zu verständigen, wenn der Mieter die Wohnung vertragswidrig als Büro und nicht als Wohnung nutzt und deshalb eine unrichtige Umsatzsteuer zur Vorschreibung kommt?

Der Steuerpflichtige nutzt seine ursprünglich zu Wohnzwecken angemietete Wohnung ausschließlich für Bürozwecke. Ist die Büronutzung im Mietvertrag nicht gedeckt, kann der Vermieter den Vertrag aufkündigen.

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