Ob die von einer AG gehaltene Beteiligung zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört, hängt nach VwGH von der subjektiven Widmung ab. Aber welches Organ der AG nimmt die Widmung vor?
Ob die von einer AG gehaltene Beteiligung zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört, hängt nach VwGH von der subjektiven Widmung ab. Aber welches Organ der AG nimmt die Widmung vor?