Die prekäre Finanzlage der Krankenversicherungsträger (wie auch jene des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger) ist notorisch. Ebenso notorisch sind die verzweifelten Versuche des Gesetzgebers, gegenzusteuern und - salopp gesagt - Geld für die kranken Kassen aufzutreiben. In § 609 Abs 19 ASVG hat er dabei auf die Pharmaunternehmen gegriffen; diesen werden Sonderbeiträge in Gestalt eines nachträglichen Zwangsrabattes („Finanzierungs-Sicherungs-Beitrag“) vorgeschrieben. Der folgende Aufsatz soll zeigen, dass diese Vorschrift - auch in der Fassung einer im August 2004 ergangenen Novelle - nicht nur ein systemwidriger Fremdkörper im Sozialversicherungsrecht ist, sondern auch in mehrfacher Hinsicht der Bundesverfassung widerspricht.