BVergG 2002: § 69
Alternativangeboten darf der Zuschlag nur erteilt werden, wenn in der Ausschreibung Mindestanforderungen für ihre Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung festgelegt sind.
BVA 21. 1. 2005, 17N-133/04-16
BVergG 2002: § 69
Alternativangeboten darf der Zuschlag nur erteilt werden, wenn in der Ausschreibung Mindestanforderungen für ihre Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung festgelegt sind.
BVA 21. 1. 2005, 17N-133/04-16