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Ergänzende Vertragsauslegung - Zession von Ansprüchen gegen Dritte bei Gewährleistungsausschluss

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/249RdW 2005, 216 Heft 4 v. 15.4.2005

ABGB: §§ 914, 929, 1392

Wenn im Kaufvertrag vereinbart wird, dass der Käufer die Liegenschaft mit sämtlichen Rechten und Vorteilen übernimmt und die Gewährleistung ausgeschlossen ist, folgt zumindest aus einer ergänzenden Vertragsauslegung, dass dem Käufer alle denkbaren liegenschaftsbezogenen Ansprüche des Verkäufers gegen Dritte für noch nicht bekannte Schäden und Mängel abgetreten werden.

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