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Stadt Halle - Rechtsschutz gegen Direktvergabe und „Aus“ für private Beteiligungen

WirtschaftsrechtRAA Dr. Bernhard Rieder, RAA Mag. Franz ReinthalerRdW 2005/246RdW 2005, 204 Heft 4 v. 15.4.2005

Die Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 in der Rs C-26/03 („Stadt Halle“) erweitert den Rechtsschutz bei der Direktvergabe und legt die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Quasi-In-House-Vergabe in Anlehnung an die Entscheidung in der Rs Teckal1)1)EuGH 18.11.1999, Rs C-107/98 , Teckal. fest. Auch wenn die Entscheidung in der Rs Stadt Halle auf den ersten Blick überraschend erscheinen mag, stellt sie eine durchaus konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung des EuGH dar.

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