Der UFS-Salzburg hat am 18. 3. 2005 (GZ RV/0039-K/05) einer Berufung gegen den KöSt-Vorauszahlungsbescheid (teilweise) stattgegeben. Nach UFS-Salzburg reicht für die Herabsetzung der KöSt-Vorauszahlungen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % aus (ohne Prognoserechnung). Aufgrund des eindeutigen und anders lautenden Gesetzeswortlautes (§ 26c Z 5 KStG) wird gegen die UFS-Entscheidung Amtsbeschwerde erhoben.