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UFS-Salzburg: KöSt-Satz-Senkung reicht für Herabsetzung der Vorauszahlung

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/242dRdW 2005, 197 Heft 4 v. 15.4.2005

Der UFS-Salzburg hat am 18. 3. 2005 (GZ RV/0039-K/05) einer Berufung gegen den KöSt-Vorauszahlungsbescheid (teilweise) stattgegeben. Nach UFS-Salzburg reicht für die Herabsetzung der KöSt-Vorauszahlungen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % aus (ohne Prognoserechnung). Aufgrund des eindeutigen und anders lautenden Gesetzeswortlautes (§ 26c Z 5 KStG) wird gegen die UFS-Entscheidung Amtsbeschwerde erhoben.

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