Entgegen der Ansicht des OGH verletzt ein ehemaliger Mitarbeiter, der Unternehmensdaten für eigene Zwecke weiterverwendet, datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Entgegen der Ansicht des OGH verletzt ein ehemaliger Mitarbeiter, der Unternehmensdaten für eigene Zwecke weiterverwendet, datenschutzrechtliche Bestimmungen.