Der OGH hat nunmehr entschieden, dass die Verjährungsfrist für die Rückforderung von Kreditzinsen, die die Bank vom Kunden aufgrund einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel unberechtigt erhalten hat, nicht vor der Tilgung aller Rückzahlungsansprüche aus dem Kreditvertrag beginnt. Wann die überhöhten Zinsen von der Bank in Rechnung gestellt wurden, spielt daher keine Rolle.