vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Gewinnermittlungsart bei Fehlen von Aufzeichnungen

SteuerrechtRdW 2005/233RdW 2005, 186 Heft 3 v. 15.3.2005

Führt der Steuerpflichtige weder Bücher noch Aufzeichnungen, ist sein Wahlrecht betreffend die Gewinnermittlungsart nicht konsumiert.

Die (bislang) private Betätigung des Bf wurde nachträglich als gewerblicher Grundstückshandel qualifiziert. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung forderte die Prüferin den Bf auf, eine Einnahmen-Ausgaben-Zusammenstellung vorzulegen, damit sie erkennen könne, ob die Betätigung Gewinne abgeworfen habe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!