vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch auf Abfertigung bei Selbstkündigung (Austritt) aus gesundheitlichen Gründen

ArbeitsrechtJudikatur Beendigung DienstverhältnisRdW 2005/229RdW 2005, 182 Heft 3 v. 15.3.2005

GewO 1994 § 82a lit a

1. Ein Austritt gem § 82a lit a GewO setzt voraus, dass nicht nur eine vorübergehende Unfähigkeit zur Dienstleistung vorliegt, sondern die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, wobei als Grenze jene von 26 Wochen nach § 139 Abs 1 ASVG angenommen wird. Danach muss der AG mit dem Austritt rechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!