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Sachliche Rechtfertigung einer 6-monatigen Befristung zur Erprobung

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines ArbeitsrechtRdW 2005/224RdW 2005, 179 Heft 3 v. 15.3.2005

MSchG § 10a

1. Nach § 10a Abs 1 MSchG wird der Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstverhältnisses durch die Meldung der Schwangerschaft gehemmt, es sei denn, dass die Befristung aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte - zB wenn aufgrund der in der vorgesehenen Verwendung erforderlichen Qualifikation eine längere Erprobung als die gesetzliche oder kollektivvertragliche Probezeit notwendig ist.

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