Manche Steuerpflichtige können insbesondere freiberufliche Tätigkeiten selbst nach Pensionseintritt nicht beenden. Oft sind diese Tätigkeiten aber verlustbringend. Zu dieser Thematik gibt es Entscheidungen des VwGH, des UFS und des BFH, welche diesen verlustbringenden Nebentätigkeiten reserviert gegenüberstehen.