In besonderes gelagerten Fällen kann die Zwischenschaltung einer ausländischen GmbH Missbrauch sein.
Ein österreichisches Unternehmen (AG) hatte „Liquiditätsüberschüsse“ von ca 400 Mio S bei einer österreichischen Bank veranlagt.
1990 gründete diese österreichische AG eine GmbH in Irland (Dublin) mit Stammkapital in Schilling. Sie zahlte sodann die erwähnten „Liquiditätsüberschüsse“ von 400 Mio S als Kapitalzuschuss an die irische GmbH, die diesen Betrag sodann wieder bei österreichischen Banken konservativ (Festgeld) in Schilling veranlagte. Mit folgender Konsequenz: Die Zinsen brauchten bei der GmbH in Irland nur mit dem KöSt-Satz von 10 % besteuert zu werden. Die Zinsen wurden sodann als Dividenden an die österreichische AG zurückgeschüttet, wo sie aufgrund des DBA-Irland als Auslandsdividende steuerfrei vereinnahmt wurden.