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Österreichisches Arbeiterkammerwahlrecht gemeinschaftswidrig

ArbeitsrechtJudikatur EuroparechtRdW 2005/139RdW 2005, 111 Heft 2 v. 15.2.2005

AKG: § 21 ArbVG: § 53 EG: Art 39

Der Ausschluss von in Österreich beschäftigten Staatsangehörigen von Drittstaaten, mit denen die EU ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen hat, vom passiven Wahlrecht zum Betriebsrat und der generelle Ausschluss von ausländischen AN vom passiven Wahlrecht zur Arbeiterkammer sind gemeinschaftsrechtswidrig.

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