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Kartellgericht ist nicht berufen, über Nichtigkeit einer Zuwiderhandlung gegen § 35 Abs 1 KartG abzusprechen

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2005/134RdW 2005, 100 Heft 2 v. 15.2.2005

ABGB: § 879 Abs 1 KartG: § 35 Abs 1

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