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Kollision eines Handelsnamens mit einer Marke

WirtschaftsrechtJudikatur ImmaterialgüterrechtRdW 2005/127RdW 2005, 97 Heft 2 v. 15.2.2005

TRIPS-Übereinkommen: Art 1 ff, 16 , 17

Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) ist bei einer Kollision zwischen einer Marke und einem die Marke angeblich verletzenden Zeichen anwendbar, wenn diese Kollision vor dem Zeitpunkt der Anwendung des TRIPS-Übereinkommens auf das betreffende Mitglied der WTO eingetreten ist, aber über diesen Zeitpunkt hinaus fortgedauert hat.

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