TRIPS-Übereinkommen: Art 1 ff, 16 , 17
Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) ist bei einer Kollision zwischen einer Marke und einem die Marke angeblich verletzenden Zeichen anwendbar, wenn diese Kollision vor dem Zeitpunkt der Anwendung des TRIPS-Übereinkommens auf das betreffende Mitglied der WTO eingetreten ist, aber über diesen Zeitpunkt hinaus fortgedauert hat.