ABGB § 901
Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Reisevertrags aufgrund eines Sicherheitsrisikos im Zielland bzw bei der Beförderung können auch auf einen reinen Luftbeförderungsvertrag angewendet werden.
ABGB § 901
Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Reisevertrags aufgrund eines Sicherheitsrisikos im Zielland bzw bei der Beförderung können auch auf einen reinen Luftbeförderungsvertrag angewendet werden.