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Vertrag über Ausbildung zum Heilpraktiker ist nichtig, auch wenn der Vertrag vor In-Kraft-Treten des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes abgeschlossen worden ist

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/107RdW 2005, 89 Heft 2 v. 15.2.2005

ABGB: §§ 5 , 879 Abs 1 AusbVorbG: § 1

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