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Zwei- und mehrstufige Kfz-Vertriebssysteme: Zulässige und unzulässige Vertriebspartnerschaften

WirtschaftsrechtRA Dr. Friedrich H. KnöblRdW 2005/104RdW 2005, 78 Heft 2 v. 15.2.2005

Querlieferungsvereinbarungen, Subhändlerverträge und Verkaufshilfeabkommen prägen seit der Einführung der Kfz-GVO 1400/2002 die neuen Vertriebsstrukturen im Kfz-Neuwagenhandel. Es entstanden dabei Mischformen, deren rechtliche Zulässigkeit und Auswirkungen häufig nicht genügend berücksichtigt werden. Mit Wirksamkeit der Niederlassungsfreiheit gem Art 12 Abs 2 ab 1. 10. 2005 wird den von der GVO vorgesehenen neuen Zusammenarbeitsmöglichkeiten noch zusätzliche Bedeutung zukommen.

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