Querlieferungsvereinbarungen, Subhändlerverträge und Verkaufshilfeabkommen prägen seit der Einführung der Kfz-GVO 1400/2002 die neuen Vertriebsstrukturen im Kfz-Neuwagenhandel. Es entstanden dabei Mischformen, deren rechtliche Zulässigkeit und Auswirkungen häufig nicht genügend berücksichtigt werden. Mit Wirksamkeit der Niederlassungsfreiheit gem Art 12 Abs 2 ab 1. 10. 2005 wird den von der GVO vorgesehenen neuen Zusammenarbeitsmöglichkeiten noch zusätzliche Bedeutung zukommen.