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„Think Globally, Act Locally“1)1)Aussage von René Dubos in seiner Funktion als Berater der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen (United Nations Conference on the Human Environment) in Stockholm (1972) im Zusammenhang damit, dass globale Umweltprobleme nur gelöst werden können, wenn man sich der ökologischen, wirtschaftlichen und kulturellen Unterschiede der lokalen Umgebungen vergewissert. - Die EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums

WirtschaftsrechtRA Dr. Philipp Spring, LL.M.RdW 2005/103RdW 2005, 75 Heft 2 v. 15.2.2005

Die von René Dubos getroffene Aussage wurde zwar bereits 1972 in einem vollkommen anderen Zusammenhang getätigt, trifft aber dennoch auch auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums zu. Bisher beschränkten sich die Gemeinschaftsmaßnahmen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Wesentlichen auf die Harmonisierung des materiellen Rechts der Mitgliedstaaten. Mittlerweile wird die Zuständigkeit der Gemeinschaft im Bereich des materiellen Rechts im Hinblick auf das geistige Eigentum voll anerkannt2)2)So bedurfte es erst eines Urteils des EuGH aus dem Jahr 1995 im Zusammenhang mit der Verordnung (EWG) 1768/92 des Rates über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel, bevor voll anerkannt wurde, dass der Bereich Patente nicht den Mitgliedstaaten vorbehalten ist und dass die Gemeinschaft Harmonisierungsmaßnahmen in diesem Bereich ergreifen darf (Urteil 13.07.1995 Rs C-350/92 , Spanien gegen den Rat der Europäischen Union, Slg 1995, S I-1985).. Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben Ende April 2004 die „Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum“3)3) Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v 29. 4. 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, ABl L 157 v 30. 4. 2004.(„Durchführungsrichtlinie“) erlassen, die für Chancengleichheit bei der Durchsetzung dieser Rechte in den Mitgliedstaaten sorgen soll. Zu diesem Zweck sollen die Durchsetzungsinstrumente in der gesamten EU angeglichen werden. Die Vorgaben der Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden.

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