Einer aktuellen Information des BMF sind die wesentlichsten Voraussetzungen zu entnehmen, unter denen ausnahmsweise für Geländefahrzeuge, Sport Utility Vehicles, Freizeitfahrzeuge, Off-Road-Fahrzeuge und dergleichen die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges und der Nichtberechnung der Normverbrauchsabgabe bestehen könnte. Abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/steuern/Umsatzsteuer/Informationen/IntInfoGelaende.htm