Der OGH hat erstmals eindeutig klargestellt, dass eine nominelle Kapitalerhöhung nach dem KapBG durch Umwandlung von aktuellem Bilanzgewinn nicht möglich ist.
OGH 21.10.2004, 6 Ob 101/04b
Der OGH hat erstmals eindeutig klargestellt, dass eine nominelle Kapitalerhöhung nach dem KapBG durch Umwandlung von aktuellem Bilanzgewinn nicht möglich ist.
OGH 21.10.2004, 6 Ob 101/04b