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Kfz-Haftpflichtversicherung - Verjährungshemmung nach Meldung des Schadenersatzanspruchs

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/100bRdW 2005, 65 Heft 2 v. 15.2.2005

Der zweite Senat des OGH geht von seiner bisher ständigen Rechtsprechung ab und hält die ziffernmäßige Bestimmung des gemeldeten Schadenersatzanspruchs nicht mehr für erforderlich, um die Verjährungshemmung gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer auszulösen.

OGH 20.12.2004, 2 Ob 223/04i

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