§ 16 Abs 1 EStG idF vor BGBl I 1999/106
Kosten einer Volksschullehrerin im Jahre 1999 für ein Ausbildungsseminar zur selbstständigen systematischen Familienberaterin stellen nicht abzugsfähige Ausbildungskosten dar, da der Steuerpflichtigen durch den Abschluss der in Rede stehenden Ausbildung eine neue Grundlage für die sodann auf diesem Abschluss beruhende und nicht auf den Beruf als Lehrerin beschränkte Berufstätigkeit geschaffen wird.