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Rechtsmittelfrist und Telefax - Abbruch der Übertragung nach dem Deckblatt

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2005/45RdW 2005, 30 Heft 1 v. 18.1.2005

GOG: § 89 Abs 3 ZPO: §§ 419 , 430 , 522

Wenn nur die erste Seite des Rechtsmittels ohne inhaltliche Ausführungen per Telefax übermittelt wird, kann die Rechtsmittelfrist nicht durch die spätere Übermittlung eines vollständigen, eigenhändig unterfertigten Schriftsatzes gewahrt werden; für das Gericht besteht in diesem Fall kein Anlass, einen Verbesserungsauftrag zu erteilen.

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