1. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Schenkungssteuer
1.1 Abzugsfähigkeit von Spenden
Neben den Sachspenden aus dem Waren- und Produktsortiment des Unternehmers (s dazu Rz 4837a EStR 2000) sind gem § 4 Abs 4 Z 9 EStG 1988 ab der Veranlagung 2002 auch werbewirksame Geld- oder Sachspenden, die iZm der Hilfestellung in Katastrophenfällen geleistet werden, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Angemessenheitsprüfung ist hinsichtlich werbewirksamer Katastrophenspenden nicht vorzunehmen.