vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Flutwellenkatastrophe Asien - Erlass des BMF

gerade noch RECHTzeitigRdW 2005/1aRdW 2005, 1 Heft 1 v. 18.1.2005

1. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Schenkungssteuer

1.1 Abzugsfähigkeit von Spenden

Neben den Sachspenden aus dem Waren- und Produktsortiment des Unternehmers (s dazu Rz 4837a EStR 2000) sind gem § 4 Abs 4 Z 9 EStG 1988 ab der Veranlagung 2002 auch werbewirksame Geld- oder Sachspenden, die iZm der Hilfestellung in Katastrophenfällen geleistet werden, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Eine Angemessenheitsprüfung ist hinsichtlich werbewirksamer Katastrophenspenden nicht vorzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!