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Disziplinarstrafe wegen Registrierung der Domain „scheidungsanwalt.at“

WirtschaftsrechtJudikatur AnwaltsrechtRdW 2005/11RdW 2005, 16 Heft 1 v. 18.1.2005

RL-BA: § 45
B-VG: Art 144
MRK: Art 10
StGG: Art 6

Die Verhängung einer Disziplinarstrafe gegen einen Rechtsanwalt wegen Registrierung der Internet-Domain „scheidungsanwalt.at“ verletzt dessen verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte nicht.

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