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Verbot der Sternsozietät - keine Verfassungswidrigkeit

WirtschaftsrechtJudikatur AnwaltsrechtRdW 2005/10RdW 2005, 16 Heft 1 v. 18.1.2005

RAO: § 21c Z 8 B-VG: Art 7 StGG: Art 6 Abs 1

Das Verbot der Sternsozietät in § 21c Z 8 RAO (ein Rechtsanwalt darf in Österreich nur einem beruflichen Zusammenschluss angehören) verletzt weder den Gleichheitssatz noch das Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsausübung.

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