§ 23 UStG - Die Sonderregelung für Reisebüros des Art 26 RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL) findet auf einen Wirtschaftsteilnehmer Anwendung, der Dienstleistungen wie „High-School-Programme“ und „College-Programme“ anbietet, die in der Durchführung von Sprach- und Studienreisen ins Ausland bestehen, und der seinen Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises im eigenen Namen einen drei- bis zehnmonatigen Auslandsaufenthalt bietet und dabei Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger in Anspruch nimmt.