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Veranstalter von Sprachreisen - Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/873RdW 2005, 792 Heft 12 v. 15.12.2005

§ 23 UStG - Die Sonderregelung für Reisebüros des Art 26 RL 77/388/EWG (6. MWSt-RL) findet auf einen Wirtschaftsteilnehmer Anwendung, der Dienstleistungen wie „High-School-Programme“ und „College-Programme“ anbietet, die in der Durchführung von Sprach- und Studienreisen ins Ausland bestehen, und der seinen Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises im eigenen Namen einen drei- bis zehnmonatigen Auslandsaufenthalt bietet und dabei Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger in Anspruch nimmt.

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